für die Nutzung der OBELISK-Software (app.obelisk-os.de)
Stand: 28. August 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „OBELISK" (Web-Anwendung unter app.obelisk-os.de, nachfolgend „Software") zwischen
OBELISK – Construction OS, Inhaber: Alexandru-Gabriel Talaba, Friedhofstraße 56, 63065 Offenbach am Main, Deutschland (E-Mail: info@obelisk-os.de, nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Bauunternehmen und verwandte Betriebe), nicht an Verbraucher. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
OBELISK ist eine Software-as-a-Service-Lösung für Bau-Betriebe: Feld-Funktionen (Regieberichte, Bautagebuch, Anwesenheit, Fotos, Aufgaben) und Büro-Funktionen (Angebote, Rechnungen einschließlich E-Rechnung, Stunden, Lohn- und DATEV-Exporte, Kalkulation einschließlich GAEB, Auswertungen). Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Preisübersicht unter obelisk-os.de/preise) bzw. in der Pilotphase nach dem freigeschalteten Umfang; er ergibt sich im Übrigen aus der Software selbst. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter; Updates sind enthalten.
Die Software läuft im Browser und als installierbare Web-App. Für die Nutzung sind ein aktueller Browser und eine Internetverbindung erforderlich; ohne Verbindung sind bereits geladene Inhalte lesend verfügbar, das Speichern neuer Einträge erfordert eine Verbindung. Übergabepunkt der Leistung ist der Ausgang des Rechenzentrums; die Internetanbindung des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrags.
Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Registrierung (Anlegen des Kontos, gegebenenfalls Bestätigung der E-Mail-Adresse) und dem Anlegen der Firma zustande. Für Nutzer, die von einem Kunden per Team-Einladung hinzugefügt werden, erfolgt die Nutzung im Rahmen des Vertrags des einladenden Kunden. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; der Anbieter kann Registrierungen in der Pilotphase begrenzen.
Die Software befindet sich in einer Pilotphase; die Nutzung ist in dieser Phase unentgeltlich. Das Ende der Pilotphase und der Übergang auf kostenpflichtige Pakete werden mindestens 60 Tage vorher in Textform angekündigt. Kunden, die in der Pilotphase gestartet sind, erhalten beim Übergang Vorzugskonditionen gegenüber den Listenpreisen. Stimmt der Kunde einem kostenpflichtigen Vertrag nicht zu, endet die Nutzung mit Ablauf der Ankündigungsfrist; § 9 (Datenexport) gilt.
Nach der Pilotphase gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste (obelisk-os.de/preise): monatlich je Betrieb, gestaffelt nach der Zahl der aktiv angelegten eigenen Mitarbeiter (archivierte bzw. ausgeschiedene Mitarbeiter zählen nicht). Alle Preise sind Nettopreise. Solange der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet; entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.
Entgelte werden monatlich im Voraus fällig und per elektronischer Rechnung (E-Mail bzw. Bereitstellung in der Software) abgerechnet. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen bis zum Ausgleich der offenen Entgelte sperren; das Kündigungsrecht und die Rechte des Kunden aus § 9 bleiben unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Software oder des Quellcodes besteht nicht. Vom Kunden erzeugte Dokumente und Exporte darf der Kunde frei verwenden.
Einzelne Funktionen (z. B. Assistent, Kalkulations-Hilfe, Auswertung hochgeladener Dokumente) nutzen externe KI-Dienste; sie werden nur bei aktiver Nutzung durch den Kunden aufgerufen (Einzelheiten im Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Datenschutzerklärung). KI-Ergebnisse sind maschinell erzeugte Vorschläge ohne Zusicherung der Richtigkeit oder Vollständigkeit; die Prüfpflicht nach § 6 gilt hier besonders. Der Anbieter kann für KI-Funktionen angemessene Nutzungsgrenzen vorsehen, um Missbrauch und übermäßige Last zu verhindern.
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert in der Pilotphase jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und keine Fehlerfreiheit. Wartungen und Updates können zu kurzen Unterbrechungen führen; geplante längere Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzung schuldet der Anbieter eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (§ 2); außer Betracht bleiben Zeiten angekündigter Wartungsfenster sowie Störungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen außerhalb des Rechenzentrums). Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird und der Kern des vereinbarten Funktionsumfangs erhalten bleibt.
Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit und ohne zusätzliches Entgelt über die Export-Funktionen der Software modulweise ausleiten — unter anderem:
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einen Export der gespeicherten Daten einschließlich hochgeladener Dateien in gängigen, maschinenlesbaren Formaten (insbesondere CSV, PDF und die Original-Dateiformate) bereit — ohne Ablösegebühr. Anschließend werden die Daten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten hinsichtlich seiner Dokumente ist der Kunde verantwortlich; der Export umfasst auch die im Rechnungsarchiv abgelegten Dokumente. Eine über den Export hinausgehende Aufbewahrung durch den Anbieter erfolgt nur, soweit der Anbieter selbst gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Für personenbezogene Daten, die der Kunde in der Software verarbeitet (z. B. Daten seiner Beschäftigten und Geschäftspartner), ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (obelisk-os.de/avv), der Bestandteil dieses Vertrags ist. Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an; der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen der in der Software gespeicherten Daten durch; bei Verlust von Daten haftet er im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Anbieter erforderlich ist.
Soweit die Nutzung unentgeltlich erfolgt (Pilotphase), haftet der Anbieter — außer in den Fällen des ersten Absatzes — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. In der Pilotphase kann der Kunde jederzeit ohne Frist in Textform kündigen (E-Mail an info@obelisk-os.de genügt); der Anbieter kann in der Pilotphase mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen (an die beim Konto hinterlegte E-Mail-Adresse) — die Ankündigungsfrist von 60 Tagen für die Beendigung der Pilotphase insgesamt (§ 4) bleibt hiervon unberührt. Kostenpflichtige Verträge sind monatlich zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar, sofern im gewählten Paket nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 6 vor. Mit Beendigung endet der Zugang zur Software; § 9 (Datenexport) gilt.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Rechtsänderungen, neue oder geänderte Funktionen, Sicherheits- oder Missbrauchsgründe). Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen — hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Hauptleistungen oder die Entgelte betreffen oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zugunsten des Anbieters verschieben würden; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform (Preisänderungen nach dem Ende der Pilotphase richten sich nach § 4). Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Offenbach am Main; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.