nach Art. 28 DSGVO — zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und OBELISK – Construction OS, Inhaber: Alexandru-Gabriel Talaba, Friedhofstraße 56, 63065 Offenbach am Main (Auftragsverarbeiter)
Stand: 28. August 2026
Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software „OBELISK" (app.obelisk-os.de) und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien. Er ist Bestandteil des Nutzungsvertrags (AGB § 10) und gilt mit dessen Zustandekommen im elektronischen Format (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), ohne dass es einer Unterschrift bedarf; er kann zusätzlich ausgedruckt und unterzeichnet werden. Er gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung sowie der vollständigen Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach § 9.
Zweck ist die Bereitstellung der Software-Funktionen (Baustellendokumentation, Personal- und Zeitwirtschaft, Abrechnung, Kalkulation, Auswertungen). Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Anzeigen, Auswerten, Exportieren und Löschen innerhalb der Software. Ort der Datenhaltung ist die EU (Region Stockholm, Schweden); zu Drittlandbezügen einzelner Unterauftragsverarbeiter siehe § 6.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden; die Nutzung der Software-Funktionen durch den Kunden gilt als Weisung. Weitere Weisungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, sofern nicht das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats den Auftragsverarbeiter zu einer Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Die in § 6 genannten Drittlandbezüge gelten als vom Kunden gebilligt. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Kunden unverzüglich; er darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
Zur Verarbeitung befugt ist derzeit ausschließlich der Inhaber des Auftragsverarbeiters. Werden künftig weitere Personen zur Verarbeitung befugt, werden sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO) und erhalten Zugriff nur im erforderlichen Umfang.
Die Maßnahmen werden dem Stand der Technik entsprechend fortgeschrieben; das beschriebene Sicherheitsniveau wird dabei nicht unterschritten.
Der Kunde genehmigt allgemein den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
| Dienstleister | Zweck | Sitz / Datenregion / Garantie |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting und Auslieferung der Anwendung | USA; Server-Funktionen bevorzugt EU (Stockholm), Auslieferung über weltweites CDN; AVV mit EU-Standardvertragsklauseln |
| Supabase, Inc. | Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher | USA; Datenhaltung EU (Stockholm, Schweden); AVV mit EU-Standardvertragsklauseln |
| Resend, Inc. | Transaktions-E-Mails (System-Mails, Team-Einladungen, Rechnungsversand) | USA; AVV mit EU-Standardvertragsklauseln |
| OpenAI Ireland Ltd. / OpenAI, L.L.C. | KI-Funktionen (z. B. Assistent, Dokument-Auswertung, Kalkulations-Hilfe) — nur bei aktiver Nutzung durch den Kunden | Irland/USA; Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Addendum) mit EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung der Inhalte zum Training (API-Bedingungen) |
Einzelne Karten-, Wetter- und Routing-Funktionen laden Inhalte direkt im Browser des Nutzers von Drittanbietern (siehe Datenschutzerklärung Ziffer 9); diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter, da sie nicht im Auftrag des Auftragsverarbeiters personenbezogene Daten verarbeiten.
Über beabsichtigte Änderungen (Austausch oder Hinzunahme von Unterauftragsverarbeitern) informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform an die beim Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen; kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragsverarbeiter erlegt seinen Unterauftragsverarbeitern im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen; kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Kunden für die Einhaltung von dessen Pflichten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) durch die entsprechenden Software-Funktionen (Anzeigen, Berichtigen, Löschen, Exportieren) und, soweit erforderlich, durch direkte Mitwirkung. Ebenso unterstützt er den Kunden — unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen — bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Behördenkonsultation). Betroffenenanfragen, die den Auftragsverarbeiter direkt erreichen, leitet er unverzüglich an den Kunden weiter.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Informationen (soweit verfügbar; Nachlieferung unverzüglich).
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags gibt der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Kunden sämtliche personenbezogenen Daten zurück oder löscht sie. Zur Rückgabe stellt er auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einen Export einschließlich hochgeladener Dateien in gängigen, maschinenlesbaren Formaten bereit (AGB § 9; teilweise über die Export-Funktionen der Software, im Übrigen als zusammengestellter Datenabzug) — ohne zusätzliche Kosten. Anschließend — spätestens 30 Tage nach Beendigung bzw. nach Bereitstellung des Exports — löscht er sämtliche personenbezogenen Daten und bestehende Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragsverarbeiters besteht. Die Löschung wird auf Verlangen in Textform bestätigt. Daten in Sicherungskopien werden mit deren turnusmäßigem Überschreiben gelöscht, spätestens jedoch 90 Tage nach der Löschung im Produktivsystem, und bis dahin nicht wiederhergestellt, außer soweit dies zur Wiederherstellung nach einem technischen Zwischenfall erforderlich ist.
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieses Vertrags durch geeignete Dokumentation nach (diese TOM-Anlage, Zertifizierungen und Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter, z. B. SOC-2-Berichte). Weitergehende Kontrollen des Kunden — einschließlich Prüfungen vor Ort — erfolgen nach Ankündigung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zu üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich, sofern kein konkreter Anlass besteht; jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
In datenschutzrechtlichen Fragen geht dieser AVV den AGB vor. Es gilt deutsches Recht. Für den Gerichtsstand gilt AGB § 15.